Nutzungsrechte
1. Präambel
Das Sound-Archiv des Online-Angebotes hoerspielbox.de – im Folgenden kurz hoerspielbox genannt – bietet großen und kleinen Benutzerinnen und Benutzern die Gelegenheit, sich kurzweilig die Zeit zu vertreiben, sich mit den bereitgestellten Sounds und Texten zu beschäftigen und diese zu hören und zu lesen. Alle Sounds und Texte gehören der hoerspielbox und sind unverkäuflich. Jede und Jeder darf alles, was sich auf der hoerspielbox an schönen Sound- und Textdateien finden lässt, herunterladen. Darüber freuen wir uns. Ein neuer Hahnenschrei-Klingelton für das Smartphone gefällig? Kein Problem. Ein schöner Applaus für das private Geburtstagsvideo? Sehr gern. Diese Liste ließe sich unendlich fortsetzen. Dennoch müssen wir auf ein Problem hinweisen, an dem es immer wieder Fragen gibt: Was passiert, wenn ich ein Projekt plane oder betreibe und ich Daten der hoerspielbox dafür verwenden möchte? Wir wollen nun, jenseits der juristischen Fachsprache versuchen, das Dunkel etwas zu erhellen.Die hoerspielbox ist die Eigentümerin aller Daten, die sich herunterladen lassen und besitzt als solche auch die Kontrolle über die Nutzungsrechte. Aber fangen wir ganz vorne an. Nachdem der Sound heruntergeladen wurde, steht ihm ein spannendes Leben bevor und ja, fast jedwede Form der Verwendung ist hier gestattet, doch es gibt Einschränkungen!
So dürfen Sounds und Texte von hoerspielbox.de niemals anderweitig über andere Server, Websites, Ton- und Datenträger oder vergleichbare Techniken angeboten und zugänglich gemacht werden. Und sie müssen bearbeitet und in einen originären Kontext eingebunden sein. Ausnahme hiervon ist die Verwendung als Klingelton im eigenen Mobiltelefon, die wir im folgenden Absatz gleich mal als Beispiel einer rein privaten Nutzung anführen.
2. Nutzung im Privaten Bereich
Eine kleine Klingeltongalerie, die vertonte Urlaubs-Diashow (kennt kein Mensch mehr), ein Video der Hochzeit, welches im familiären Kreis geteilt wird – alles kein Problem. Aber Achtung: sollte der Sound diesen privaten Rahmen verlassen, könnten sich eventuell die Nutzungsrechte verändern.
Zusammenfassung
Nutzung eines Sounds oder Textes im privaten Rahmen: –> Im Prinzip ist alles erlaubt, und es gibt keine Einschränkungen für die Nutzung.
3. Nutzung im nichtkommerziellen öffentlichen Bereich
Hä? Nichtkommerziell? Ja, genau, mit nichtkommerziell ist hier jener Bereich gemeint, der die private Zone verlässt und in anderen Gruppen von Menschen erscheint, als in Familie, Freundeskreis oder Partykeller (kennt auch keiner mehr). Richtig, es geht hier um Kindergärten, Schulen, Universitäten, Websites, Blogs und alle solche Aktivitäten, die soziale Projekte sind oder fördern und mit denen vordergründig kein Geld verdient wird. Das Wasserplätschern im Kindergarten-Morgenkreis, der Verbrennungsmotor im Schulvortrag, die Forschungsarbeit an der Uni, das Alpen-Video auf youtube und so weiter, Alles gut, ihr dürft alles machen, sofern ihr eure Produktion nicht weiterverwertet (es darf kein Geld verdient werden). Allerdings – und diese Einschränkung sei uns erlaubt – ihr solltet uns, wann immer möglich, auch als Quelle nennen. Dazu reicht in der Regel ein Link auf die hoerspielbox (gerne so: www.hoerspielbox.de). In wissenschaftlichen Arbeiten sollten natürlich die Regeln des Zitierens von Quellen berücksichtigt werden.
Zusammenfassung
Nutzung eines Sounds oder Textes im nichtkommerziellen öffentlichen Bereich: –> Alles ist in diesem Rahmen erlaubt, Einschränkungen: Nennung der Quelle, wenn möglich.
4. Nutzung im kommerziellen öffentlichen Bereich
Im kommerziellen öffentlichen Bereich sehen wir alle Produktionen, in denen unsere Sounds und Texte Verwendung finden und finden könnten. Dazu gehören Film- und Radioproduktionen, Quizshows, professionelle Angebote von Influencerinnen und Influencern, semiprofessionelle und professionelle Videos auf youtube, Hintergrundgeräusche in Gaststätten, Theaterproduktionen, Beschallung in U-Bahnhöfen und noch Vieles mehr.Kurz, in dem Moment, in dem mit Hilfe unserer Daten Geld verdient werden soll oder verdient wird, braucht es unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung, die wir in der Regel auch gerne erteilen.
Wir sprechen hier von dem zeitlich und räumlich begrenzten Verkauf von Nutzungsrechten. Was wir nicht sehen ist, dass wir im Sinne einer exklusiven Nutzung Daten komplett aus der hoerspielbox heraus verkaufen, so dass diese anderen Nutzerinnen und Nutzern nicht mehr zur Verfügung stehen. Was wir auch nicht sehen sind unserere Sounds in anderen Soundarchiven.
Zusammenfassung
Nutzung eines Sounds im kommerziellen öffentlichen Bereich –> möglich aber mit Einschränkungen: Der Erwerb von Nutzungsrechten ist zwingend erforderlich, die Rechte am genutzten Originalsoundfile bleiben bei hoerspielbox.de
5. Wenn es noch Fragen gibt
Uns ist ganz klar, dass wir in dieser Ausführung der Nutzungsrechte nur einen Rahmen stecken können, der an Beispielen oder Fällen nie vollständig sein kann. Solltest du nach wie vor unsicher sein, ob du unsere Sounds im nichtkommerziellen öffentlichen Bereich nutzen darfst, kannst du uns auch gerne den spezifischen Fall schildern. Für diesen Service der individuellen Betreuung erheben wir allerdings eine Gebühr von EUR 30,00 je 30 Minuten.Wie geht so was? Lass uns bitte über PayPal 30,00 EUR (Verwendungszweck: Beratung) zukommen. Dann sendest du uns deinen PayPal-Transaktions-Code per Mail (mail’at’hoerspielbox.de) und schilderst uns den konkreten Fall. Wir werden postwendend antworten und eine passable Lösung anbieten können.